1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich aufgrund diese Mietbedingungen sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters.

2. Alle Preise sind Tagesmietpreise netto, Rückgabe immer bis 10 Uhr Folgetag oder nach schriftlicher Absprache. Bei verspäteter Rückgabe wird eine weitere Tagesmiete berechnet.

3. Der Mietpreis schließt eine kurze Einweisung in Aufbau und Bedienung der Anlage in den Räumlichkeiten des Vermieters ein.

4. Der Mietpreis ist in voller Höhe im Voraus fällig.

5. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag, den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem und vollständigem Zustand erhalten zu haben.

6. Verpackungen, Geräteunterlagen und Zubehör sind Teil des Mietgegenstandes, die folgenden Absätze gelten entsprechend.

7. Der Mietgegenstand darf nicht ohne die Zustimmung des Vermieters an Dritte weitervermietet werden.

8. Der Mieter ist für die Einholung und Einhaltung geltender öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Lärmemission, BGV, VDE) für die Montage und Anwendung des Mietgegenstandes verantwortlich und trägt ggf. daraus entstehende Kosten. Gleiches gilt für eine störungsfreie Stromversorgung sowie für ordnungsgemäße Versicherung bzw. Bewachung des Mietgegenstandes.

9. Der Mieter muss unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren für das öffentliche Abspielen von urheberrechtlich geschützten Inhalten (z.B. GEMA) entrichten. Der Vermieter haftet in keinem Fall für nicht entrichtete Gebühren.

10. Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit die ordnungsgemäße Nutzung am Einsatzort der Mietgegenstände zu überprüfen. Dies beinhaltet auch den kostenfreien Zutritt zum Einsatzort.

11. Bei vertragswidrigem Verhalten des Mieters – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Vermieter berechtigt, die Nutzung der Geräte zu untersagen. In der Untersagung liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

12. Auf das Konsumieren von Speisen, Getränken, Zigaretten o.ä. in unmittelbarer Nähe von technischen Geräten muss zum Schutz vor Beschädigungen verzichtet werden. Das Abstellen von Getränken(geschlossen wie offen) auf oder in unmittelbarer Nähe zu technischen Systemen (auch verlegte Kabel) ist auf keinen Fall gestattet.

13. Der Mieter haftet bei Beschädigung oder Verlust der Geräte. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie übernommen hat. Dies beinhaltet auch Schilder und Labels des Herstellers oder Vermieters. Für alle Schäden (außer dem natürlichen Lampenverschleiß) von der Übergabe bis zur Rücknahme haftet der Mieter. Beschädigung, Verschmutzung oder fehlende Teile werden nach Reparaturaufwand bzw. Neupreis berechnet.

14. Bei Fehlern, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.

15. Eine Veränderung des Materials (auch Software) ist in keinem Fall zulässig, es sei denn, der Mieter ist vom Vermieter ausdrücklich dazu ermächtigt worden. Das Kopieren von Software ist in jedem Fall verboten.

16. Für Schäden, die durch oder mit dem Mietgegenstand verursacht werden, ist der Vermieter nicht haftbar zu machen.


17. Kann der Mieter den Rückgabetermin nicht einhalten, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Vermieter kann die durch verspätete Rückgabe entstehenden Kosten (z.B. für eine Ersatzanlage), mindestens jedoch einen vollen Tagesmietpreis pro angefangenen Tag in Rechnung stellen.

18. Bezahlte Kaution wird bei ordnungsgemäßer, vollständiger und rechtzeitiger Rückgabe voll zurückerstattet. Der Vermieter behält sich die Überprüfung nach der Rücknahme vor; ein fehlender Einwand gilt nicht als Anerkennung der Mängelfreiheit.

19. Der Mieter kann den geschlossenen Vertrag gegen Zahlung einer Stornogebühr jederzeit kündigen. Die Kündigung hat schriftlich per Brief oder Fax zu erfolgen. Der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung beim Vermieter ist ausschlaggebend. Die Gebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt                                                                                                                      10 % bei Stornierung bis 14 Tage vorher
25 % bei Stornierung bis 7 Tage vorher
50 % bei Stornierung bis 3 Tage vorher
80 % bei Stornierung bis 1 Tag vorher, mindestens jedoch die ggf. dem Vermieter entstandenen Kosten.

20. Sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes Gerät (Hersteller, Bezeichnung) durch den Mieter bestellt und durch den Vermieter bestätigt wurde, ist der Vermieter berechtigt, funktionsgleiches Material zu liefern.

21. Zusätzliche Dienstleistungen wie Anlieferung / Abholung, Auf- und Abbau sowie Bedienung durch den Vermieter erfolgen gegen Entgelt.

22. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

23. TELLAS Silke Zweynert e.K. bleibt jederzeit Eigentümer der entliehenen Geräte. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Grimma.

TELLAS Silke Zweynert e.K.
Weberstr.2
04668 Grimma
Tel.: 03437-71280